Bauen für Generationen

Nachhaltige Planung für jede Lebensphase: Barrierereduziertes oder barrierefreies Bauen gewährleistet anhaltenden Komfort, besonders im fortgeschrittenen Alter.

Ansicht eines Treppenhauses mit dem verbauten Treppenkantenprofil TREP-V.

Zukunft sichern, Lebensqualität gestalten

Generationenübergreifende Planung ist zukunftssicher, ressourcenschonend, schafft ein nachhaltiges und sicheres Wohnumfeld und erhöht den Wert von Immobilien. Schlüter-Systems bietet Lösungsansätze zur Gestaltung von verschiedensten Lebensräumen mit dem Anspruch, eine Benutzung in jeder Lebensphase zu ermöglichen.

DIN 18040-2: Barrierefreies Bauen in Wohnungen

Wer Modernisierungsmaßnahmen oder einen Neubau für das private Wohnen im Alter oder bauliche Anpassungen infolge einer körperlichen und/oder sensorischen Einschränkung plant, findet in der DIN 18040 Teil 2 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen) die wesentlichen Anforderungen an das barrierefreie Bauen. Ziel der Norm ist eine Gestaltung des Wohn- und Lebensraums, die „weitgehend allen Menschen seine Benutzung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ ermöglicht.

Die Normen für das barrierefreie Bauen stellen – wie alle Normen – Richtlinien und Empfehlungen dar, die dann angewendet werden müssen, wenn sie als Bestandteil der Landesbauordnung über die technischen Baubestimmungen rechtsverbindlich eingeführt sind. Die Ausführungen in den jeweiligen Landesbauordnungen können sich unterscheiden. Bei Umbaumaßnahmen kann je nach räumlicher Gegebenheit eine alternative Ausführung nach Regelwerk die zielführende Lösung sein, um den individuellen Bedürfnissen der Zielgruppe gerecht zu werden.

Entscheidend ist die Betrachtung der eigentlichen „Schutzziele“ der DIN 18040. Wenn man so will eine praxisorientierte Lösung, zugeschnitten auf die Bedürfnisse des jeweiligen Nutzers.

Barrierefreie oder barrierereduzierte Lösungen?

Die barrierefreie Lösung setzt eine Anwendung der Schutzziele der DIN 18040-2 voraus. Die geforderten Bewegungsflächen in der Dusche nach barrierefreiem (bf) Standard von 1,2 m x 1,2 m und nach rollstuhlgerechtem (bfR) Standard von 1,5 m x 1,5 m setzen aber eine gewisse Raumgröße und Raumgeometrie voraus. In der Neubauplanung werden diese Anforderungen inzwischen berücksichtigt.

Wie sieht es aber bei der Planung im Bestand aus? Wie können die Anforderungen der Barrierefreiheit auf kleinste vorhandene Grundrisse angewendet werden? Unsere Arbeitshilfen geben Unterstützung bei der Umsetzung von barrierereduzierten (br) Lösungen in kleinen Bädern in Anlehnung an die DIN 18040-2.

Barrieren reduzieren – Komfort steigern

Was heißt „Barrierefreiheit“ eigentlich? Wann wird z. B. eine Treppe zur Barriere und damit zur kleineren oder größeren Herausforderung? 

Der normale Alterungsprozess kann tägliche Abläufe ebenso beeinträchtigen wie ein plötzliches Unfallereignis oder eine angeborene Einschränkung. Eine derart verursachte Sehschwäche kann in Verbindung mit zusätzlicher körperlicher Einschränkung z. B. eine Treppe als ein unüberbrückbares Hindernis erscheinen lassen. Mit einer guten Erkennbarkeit der Treppenkante durch kontrastierende Gestaltung wirkt man dem entgegen und schafft so die Grundvoraussetzungen für eine durchgängig sichere Nutzung der Treppenanlage. 

Trittsichere Kanten durch Rutschhemmung und Kontrast

Schlüter-TREP-V vereint die aktuellsten Entwicklungen zur Rutschhemmung mit den Empfehlungen der derzeit geltenden Regelwerke. TREP-V erlaubt mit Rutschhemmung R 10 nach DIN EN 16165 die sichere Nutzung von Treppenanlagen und kann somit in allen nicht nassbelasteten Innenbereichen eingesetzt werden. 

Die Farben und die Lichtbrechung der patentierten austauschbaren Trittflächen sind so abgestimmt, dass eine optimale Kontrastwirkung zu den gängigen Fliesenfarben erzielt werden kann. In zwei praxisgerechten Abmessungen und mit einer breiten, modernen Farbpalette können Sie Treppenanlagen mit TREP-V attraktiv und regelkonform gestalten.

Fördermittel und Zuschüsse für das altersgerechte und barrierefreie Bauen

Wenn Sie vorsorglich oder aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung barrierefrei (um-)bauen wollen oder müssen, gibt es ggf. Möglichkeiten zur Finanzierung über Investitions- bzw. Förderbanken der Länder und des Bundes, Versicherungen, Ämter oder andere Stellen.

Wenn öffentliche Fördermittel beantragt werden, ist die Einhaltung der Förderrichtlinien für die Durchführung von barrierefreien Baumaßnahmen eine Voraussetzung für die Gewährung dieser Mittel.

Für alle Förderprogramme gilt:
Mit der Baumaßnahme darf niemals vor der Antragstellung begonnen werden. Vor dem ersten Hammerschlag muss die schriftliche Bewilligung des Kostenträgers vorliegen.

Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung

Damit das eigene Zuhause altersgerecht wird, erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 über die Wohnumfeldverbesserung einen Zuschuss von bis zu 4.000 € (Stand 2023). Entsprechende Maßnahmen erleichtern die häusliche Pflege, geben Pflegebedürftigen ihre Selbstständigkeit zurück und entlasten pflegende Angehörige.

Die häufigste Maßnahme für eine wohnumfeldverbessernde Lösung ist der Umbau einer 
Wanne oder hohen Duschtasse zu einer bodengleichen Dusche im Rahmen eines generationengerechten Bades, denn selbst 5 mm Höhenunterschied zu einer Duschtasse können ein Hindernis für den Nutzer darstellen. Um die Benutzung einer Gehhilfe bis in den Duschbereich zu ermöglichen, wird ein bodengleicher Einstieg benötigt. Eine derartige Verlängerung des keramischen Bodenbelages in den Duschbereich sieht nicht nur elegant aus, sondern lässt sich auch ganz ohne eine zusätzliche Schwelle ausführen.
 

 

Zukunftsorientiert bauen mit Schlüter-Systemlösungen

Die wenigsten Wohnungen sind geeignet, Menschen ein Leben lang aufzunehmen. Besonders Ältere finden selten ein an ihre Bedürfnisse angepasstes Domizil. Oft muss bestehender Wohnraum für das Alter aufwändig umgebaut werden. 

Mit Schlüter-Systems lassen sich Bäder planen und errichten, die schnell an die sich verändernden Nutzerbedürfnisse angepasst werden können. Das setzt jedoch eine vorausschauende Grundrissplanung ebenso voraus wie eine Kenntnis der Auswirkung dieser Planung auf den Baukörper. 

Das betrifft beispielsweise Fragen zu Abdichtungsbereichen in der Dusche und in deren Umfeld, zu den Bewegungsflächen inner- und außerhalb des Duschbereiches – Stichwort „überlagernde Bewegungsflächen“ – sowie zur reinen Benutzerfreundlichkeit über klug positionierte Ablagen, die nicht störend in die Bewegungsfläche eingreifen. Schlüter-Systemlösungen helfen, gerade auf kleinen Grundrissen eine DIN-orientierte Lösungen umzusetzen. 

Unsere Ausführungen und Darstellungen lehnen sich an die DIN 18040-2 an.

Barrierefreiheit beginnt nicht erst mit den sichtbaren Accessoires wie Stütz- und Haltegriffen, sie startet bereits mit der Planung und technischen Ausführung des Baukörpers. 
Die Norm 18040-2 ist nur eine von diversen Vorgaben, die bei der Badplanung zu berücksichtigen sind. Anforderungen hinsichtlich Barrierefreiheit, Schallschutz und Abdichtung im Bad müssen im Zusammenhang betrachtet werden. Hier ist der Verarbeiter mit den Vorgaben der Abdichtungsnorm DIN 18534 weitgehend vertraut. Die Broschüre „Verbundabdichtungen nach DIN 18534 mit Schlüter-Systems“ enthält alle notwendigen Informationen, um eine normkonforme Abdichtungslösung zu planen und auszuführen.

Das Thema Schallschutz erlangt gerade im Hochbau eine wachsende Bedeutung. In der 
Broschüre „Planungsgrundlagen Schlüter-KERDI-LINE-SR“ finden Sie alle technischen Informationen, die für die Umsetzung nach Schallschutzanforderungen relevant sind.

Wie weit muss eine Abdichtungsbahn eingeplant werden, wenn die feste Duschabtrennung als Orientierung fehlt? Wie sieht der Übergang vom Gefälle der Dusche zum angrenzenden Bodenaufbau im Detail aus? Schlüter-Produkte sind so aufeinander abgestimmt, dass sie die Anforderungen ineinandergreifender Normen erfüllen. Die Schnittstellen zwischen den einzelnen Produkten sind klar definiert und im Systemverbund geprüft.